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Eine wichtige Neuerung ist die Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Landes. Sie ist die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für von Diskriminierung Betroffene und gewährt unbürokratische und schnelle Hilfe. Sie hat gemeinsam mit den LSBT*IQ-Organisationen (Organisationen für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle) den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt erarbeitet.
Mit dem GRÜNEN Staatssekretär Kai Klose hat Hessen seit unserer Regierungsbeteiligung einen eigenen Bevollmächtigten für die Themen Integration und Antidiskriminierung. Außerdem hat die Landesregierung eine Vereinbarung mit dem Landesverband der Sinti und Roma unterzeichnet, um auch diese Minderheit bei der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft zu unterstützen.
Für uns ist der neue Lehrplan Sexualerziehung, ein wichtiger Schritt für eine von Vielfalt und Akzeptanz geprägte Gesellschaft. Schülerinnen und Schülern soll ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt der partnerschaftlichen Beziehungen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten in unserer Gesellschaft vermittelt werden.
Im Jahr 1994 wurde der Paragraph 175 – der sogenannte Schwulenparagraph – endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seitdem stehen einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern nicht mehr unter Strafe. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass sich der Landtag bei den Opfern dieses Unrechtsparagraphen entschuldigt und ihre Schicksale wissenschaftlich aufarbeiten lässt. Das damit beauftragte Schwule Museum* Berlin hat diesen Auftrag nun umgesetzt und die Wanderausstellung „Unverschämt. Lesbische Frauen und schwule Männer in Hessen von 1945 bis 1985“ konzipiert und veröffentlicht. Damit haben wir endlich mehr Licht t in die Zeit der Verfolgung und Diskriminierung schwuler Männer und lesbischer Frauen in Hessen in der Nachkriegszeit gebracht.
Mit dem Netzwerk Antidiskriminierung werden wir im Laufe des Jahres Beratungsstellen vor Ort schaffen, an die sich von Diskriminierung betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden können. Ebenso bauen wir das Netzwerk LSBT*IQ als Anlaufstelle für die LSBT*IQ-Community aus. Für beide Netzwerke sollen Stellen in Nord-, Mittel- und Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet geschaffen werden. Außerdem werden wir den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt weiter umsetzen. Dafür stehen 1,1 Millionen Euro bereit.
Kultur darf kein elitäres Vergnügen für wenige sein. Um die Chancengleichheit zu erhöhen, ist uns der Ausbau der kulturellen Bildung ein wichtiges Anliegen. Seit 2015 gab es dafür erstmals ein eigenes Budget im Landeshaushalt. Damit werden die vielfältigen Initiativen des „Kulturkoffers“ unterstützt: Damit können Kinder und Jugendliche an kostengünstigen oder kostenlosen Projekten im Bereich Musik, Tanz oder Film teilnehmen. . Kulturelle Teilhabe ist für uns eine Frage der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. In unserer Regierungszeit haben wir die finanziellen Mittel im Bereich der Soziokultur mehr als verdoppelt und auch die Förderung der freier Theater angehoben, um deren hohen Stellenwert zu verdeutlichen.
Wir wollen hessische Kulturdenkmäler erhalten und sie allen Besucherinnen und Besuchern öffnen. Das Kulturinvestitionsprogramm, in dem bis 2019 zehn Millionen Euro zur Sanierung und Restaurierung historischer Schlösser, Burgen und Gärten bereitstehen, ermöglicht wichtige bauliche Maßnahmen, damit Kulturschätze barrierefrei zugänglich werden. Die documenta in Kassel ist zentraler Bestandteil der hessischen Kulturlandschaft. Mit einem documenta-Institut kann die Wirkung der documenta besser erforscht und präsentiert werden.
Die Filmförderung wurde, wie von der Branche lange gefordert, in der HessenFilm GmbH gebündelt. So sind wir als Filmland bestens aufgestellt und mit rund 11 Millionen Euro gut ausgestattet.
In 2017 ist zum zweiten Mal der hessische Preis für nachhaltiges Kino verliehen worden, der jährlich ausgeschrieben wird. Die Kinos müssen Kriterien in den Bereichen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – erfüllen. Mit diesem Kinopreis, den wir GRÜNEN initiiert haben, ist Hessen bundesweit Vorreiter.
Wir arbeiten am „Masterplan Kultur“. Damit erfassen wir systematisch die Kulturinstitutionen und -initiativen in Hessen, um durch Vernetzungen und Synergien auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren. Daraus entwickeln wir Leitlinien für die Kulturpolitik in Hessen.
Wir wollen vergünstigte Atelier- und Proberäumen bereit stellen und den Kulturverbänden mehr Freiheit bei der Verwendung von Zuschüssen geben. Um kulturschaffende Frauen besser zu fördern, streben wir an, dass Gremien im Kulturbereich geschlechtergerecht besetzt werden. Außerdem wollen wir Barrieren abbauen und inklusive Angebote in Museen ausbauen.
Um diese klaren Ziele zu erreichen, haben wir gemeinsam mit wichtigen Akteuren aus der Wissenschaft, aus Kommunen, Verbänden und natürlich auch mit Menschen aus der Bevölkerung in einem breiten Beteiligungsprozess einen Plan entwickelt. Denn Klimaschutz funktioniert nur dann, wenn alle mitmachen. Dieser Plan umfasst 140 konkrete Maßnahmen, die alle Bereiche einbeziehen: Energie, Verkehr, Wirtschaft, Landwirtschaft, Privathaushalte, Wohnen, Abfall und Abwasser. Für die kommenden zwei Jahre sind 42 prioritäre Maßnahmen festgelegt. Zur Finanzierung stehen 140 Millionen Euro bereit.
Was alles in einem solchen Plan steckt, zeigen hier einige ausgewählte Beispiele:
Der Klimaschutzplan wirkt außerdem als echtes Konjunkturprogramm für die Wirtschaft, denn mit den geplanten Maßnahmen werden Investitionsimpulse in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gesetzt. Damit könnten fast 40.000 Arbeitsplätze neu entstehen.
Klimaschutz ist dann besonders nachhaltig, wenn er von unten wächst. In Hessen haben bislang 173 Landkreise und Kommunen die Charta der Klimakommunen unterzeichnet. Sie setzen sich aktiv für Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort ein.
Wir haben die Städtebauprogramme in einer neuen Förderrichtlinie mit Schwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung ausgestattet. Darin ist festgelegt, dass in Planungen Stadtentwicklung und die Herausforderungen durch den Klimawandel zusammen gedacht werden müssen. Dafür sind 93 Millionen Euro bereitgestellt.
Auf Bundesebene fordern wir einen verbindlichen Ausstieg aus der Kohleverstromung, auf Landesebene wollen wir eine Divestment-Strategie voranbringen: Die Finanzen des Landes sollen nicht mehr in klimaschädliche Firmen angelegt werden, stattdessen wollen wir nachhaltige Geldanlagen fördern. Analog zum Flächennutzungsplan wollen wir mit den Kommunen die Wärmeplanung voranbringen mittels Wärmenetzkarten und Erstberatung. Den Zukunftsfonds wollen wir für gezielte Investitionen in die Energiewende stärken.
Die Zertifizierung nach den Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC) unterstützt die Ziele einer naturnahen und nachhaltigen Waldwirtschaft. Es werden keine künstlichen Pflanzenschutzmittel eingesetzt, einheimische Baumarten haben Vorrang und die Jagd ist bleifrei. Zehn Prozent der Fläche müssen aus der Bewirtschaftung genommen werden. Soziale Aspekte wie die tarifliche Entlohnung und Unfall- und Gesundheitsschutz sorgen für eine faire Beschäftigung der Waldarbeiter. Wir stellen noch in dieser Legislaturperiode den gesamten hessischen Staatswald auf FSC-Zertifizierung um.
Besonders erhaltenswerter Wald wird in Hessen als Bannwald geschützt. In der Vergangenheit wurde dieser Schutz immer mehr aufgeweicht. Daher haben wir das Gesetz geändert. Nun darf in den Bannwald nur noch bei Gefahr oder bei Vorhaben von überregionaler Bedeutung sowie dem Ausbau der Schieneninfrastruktur eingegriffen werden. Öffentlichkeit, Kommunen, Waldbesitzer und Naturschutzverbände müssen an der Entscheidung beteiligt werden.
Wenn ein Eingriff trotzdem unausweichlich wird, gelten nun viel strengere Regeln für den Ausgleich. Es muss für jeden Quadratmeter Bannwald, der verschwindet, andernorts nicht nur neuer Wald gepflanzt, sondern auch in gleicher Größe wieder Bannwald ausgewiesen werden. Einen Bannwaldschutz dieser Qualität gab es in Hessen noch nie.
Die nationale Biodiversitätsstrategie sieht vor, dass sich insgesamt fünf Prozent der Waldfläche natürlich entwickeln sollen. Das heißt, dass diese Flächen nicht mehr genutzt werden. Wir gehen in Hessen mit unserem Staatswald als Vorbild voran und haben acht Prozent als Kernflächen ausgewiesen. Das sind insgesamt 25.512 Hektar.
Diese Kernflächen bieten Lebensraum für zahlreiche und oft seltene Pflanzen- und Tierarten und unterstützen die Entwicklung von wertvollen alten Baumbeständen wie beispielsweise Buchenwäldern. Alle Kernflächen sind für Wanderer und Waldspaziergänger begehbar, die größeren Flächen sind durch Informationstafeln gekennzeichnet.
Das Land Hessen kompensiert die fehlenden Einnahmen des Forstbetriebes jährlich mit 1,3 Millionen Euro. Somit gibt es keinen wirtschaftlichen Druck, an anderer Stelle mehr Holz einzuschlagen.
Wir wollen FSC-Zertifizierung im Staatswald weiter vorantreiben und abschließen sowie ältere Wälder und ganz besonders alte Buchenwälder erhalten, damit sie sich zu artenreichen Dauerwäldern entwickeln können. Außerdem wollen wir fünf Prozent des gesamten hessischen Waldes gemeinsam mit den Kommunalwald- und privaten Waldbesitzern als Kernflächen ausweisen.
Im Hochschulpakt setzen wir neue Maßstäbe: Die Grundfinanzierung der Hochschulen wächst verlässlich jedes Jahr um ein Prozent mehr als der Inflationsausgleich, das bedeutet im Jahr 2020 eine Steigerung von mehr als 180 Millionen Euro. Mit den stabil wachsenden Grundbudgets sorgen wir für Planungssicherheit in den Hochschulen. Um die Betreuungsrelation – Studierende zu Lehrenden – zu verbessern, hat die Koalition mit zusätzlichen Stellen und Geld reagiert.
Für den Hochschulbau haben wir eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. So werden beispielsweise die Verlagerung der Naturwissenschaften der Uni Kassel an den zentralen Campus am Holländischen Platz, die Neuordnung der Uni Gießen am Campus Philosophicum und der Neubau der zentralen Bibliothek der Uni Marburg vorangetrieben. Ein Schwerpunkt ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Einen Fokus haben wir auch auf die Entwicklung der Kunsthochschulen gelegt, in dem wir die Neubauten der Kunsthochschulen in Frankfurt und Offenbach ermöglichen.
Das neue Hochschulgesetz setzt deutliche GRÜNE Akzente: Drittmittelforschung wird transparenter, der Zugang beruflich Qualifizierter zu Hochschulen ist einfacher, die Beteiligung der Studierenden wird gestärkt. Zudem gibt es neue Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen („tenure track“). Forschungsstarke Bereiche der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschulen) können das Promotionsrecht erhalten. Damit ist Hessen bundesweit Vorreiter. Mehrere Hochschulen haben bereits diese innovative Möglichkeit genutzt und neue Forschungszentren eröffnet. Hervorzuheben ist auch die Stärkung des Tierschutzes, einerseits durch dessen Stärkung im Hochschulgesetz, andererseits durch die Schaffung von zwei eigenen Tierschutzprofessuren, die Wege finden sollen, Tierversuche zu reduzieren, die Last der Versuchstiere zu verringern und letztlich komplett zu ersetzen.
Wir bauen die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung weiter aus. Wir haben einen Modellversuch eingeleitet, indem jede und jeder mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung und Notenschnitt von mindestens 2,5 jeden gestuften Studiengang in Hessen studieren darf.
Wir setzen uns für eine weitere finanzielle Stärkung von Bildung und Forschung ein. Wir arbeiten am offenen Hochschulzugang und wollen die Vernetzung mit der beruflichen Bildung weiter voranbringen. Zudem setzen wir uns für faire Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen ein. Wir wollen dafür sorgen, dass die Hochschulen zu Triebfedern der Digitalisierung werden und wollen dafür Wissenstransferzentren stärken, die technische Infrastruktur an den Hochschulen ausbauen und die digitalen Instrumente in der Lehre voranbringen.
Der Runde Tisch Tierwohl erarbeitet konkrete Vereinbarungen und Handlungsvorgaben, wie Nutztiere artgerechter gehalten werden können. Er hat Schritte eingeleitet, damit zum Beispiel Ferkeln nicht mehr routinemäßig der Schwanz gekürzt und Kühen bei Euterkrankheiten nur noch notfalls Antibiotika verabreicht wird.
Hessen hat an der Goethe-Universität Frankfurt und an der Justus-Liebig-Universität Gießen Stiftungsprofessuren eingerichtet, die erforschen, wie Tierversuche reduziert und möglichst komplett ersetzt werden können. Sie folgen dem 3R-Prinzip: Tierversuche reduzieren (reduce), die Last der Versuchstiere verringern (refine) und Tierversuche ersetzen (replace). Wir haben zudem das 3R-Prinzip im Hochschulgesetz für alle Tierversuche in der Forschung der hessischen Hochschulen verankert. Hessen ist das erste Bundesland, das diese Schritte geht.
Die Stiftung Hessischer Tierschutz stellt jedes Jahr 150.000 Euro für hessische Tierheime bereit, vor allem für bessere Haltungsbedingungen.
Hessische Gemeinden können mithilfe der neuen Katzenschutzverordnung ein Kastrationsgebot für freilebende Katzen erlassen. So werden langfristig die Tierheime entlastet, die Kosten für Fundtiere gesenkt und das Elend der wild lebenden Katzen vermindert.
Wildtiere gehören nicht in die Manege: Der Bundesrat hat eine grüne hessischen Initiative beschlossen, nach der bestimmte Wildtierarten vom Zirkusbetrieb ausgenommen werden sollen. Nun ist die Bundesregierung am Zuge, das Verbot umzusetzen.
Wir GRÜNE stehen für eine Jagd im Einklang mit Natur- und Tierschutz. Mit den neuen Jagd- und Schonzeiten für Hessen leisten wir einen Beitrag für den Erhalt des Waldes, der Naturlandschaft und der Artenvielfalt und stärken eine ethisch vertretbare und tierschutzgerechte Jagd. Iltis, Mauswiesel, Hermelin, Baummarder, Rebhuhn und Türkentaube sowie Möwen und Blässhühner dürfen nicht mehr gejagt werden. Zum Schutz der Jungtiere bei Fuchs, Dachs und Waschbär gelten neue und längere Schonzeiten.
Für eine natürliche Waldentwicklung haben wir die Jagdzeiten bei Rehwild, Rotwild und Damwild angepasst.
Wir freuen uns, dass Wildtiere wie der Luchs, die Sumpfschildkröte und der Fischotter wieder in Hessen heimisch werden. Wir wollen die Artenvielfalt der heimischen Tiere in Hessen erhalten und weiter ausbauen. Die Basis dafür sind die Biodiversitätsstrategie des Landes Hessen und die Arbeit der engagierten Naturschützer, Forstleute und Verbände.
Mehr Artenvielfalt in ganz Hessen
Wir haben die Hessische Biodiversitätsstrategie um zahlreiche konkrete Schritte für die Artenvielfalt erweitert:
Mehr wertvoller Naturraum und mehr Geld für Naturschutz
Wir haben den Naturpark Reinhardswald mit 49.000 Hektar neu geschaffen und den Geo-Naturpark Frau-Holle-Land von 42.000 auf 114.000 Hektar mehr als verdoppelt. Die zwölf Naturparks in Hessen nehmen fast die Hälfte der Landesfläche ein – das ist bundesweit Spitze.
Acht Prozent der Staatswaldfläche werden als „Kernflächen Naturschutz“ einer natürlichen Entwicklung überlassen und nicht mehr bewirtschaftet. Dazu gehört auch ein großes Gebiet im Forstamt Rüdesheim mit mehr als 1.000 Hektar zusammenhängender Waldfläche. Der gesamte hessische Staatswald wird auf die nachhaltige Bewirtschaftung nach den FSC-Kriterien umgestellt, die ökologische, soziale und ökonomische Kriterien berücksichtigen.
In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Rundfunk und Lotto Hessen haben wir die Umweltlotterie GENAU entwickelt. Aus den Erlösen fließen Woche für Woche 5.000 Euro an jeweils ein ehrenamtliches Naturschutzprojekt im Gewinnerlandkreis.
Wir haben die Finanzmittel für den Naturschutz deutlich erhöht. Im Doppelhaushalt 2018/19 stehen insgesamt 33 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Stiftung Natura 2000 wurde das Stiftungskapital um jeweils 2,5 Millionen Euro für 2018 und 2019 erhöht. Damit werden Waldbesitzer für den Erhalt alter Baumbestände entschädigt.
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie wurde um den Bereich Naturschutz erweitert.
Daran arbeiten wir:
Mit dem Ökoaktionsplan und gezielter Förderung umweltverträglicher Landwirtschaft haben wir schon viel erreicht. Anfang 2018 konnte Hessen den 2.000sten Ökobetrieb verzeichnen. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche ist seit 2014 von 78.500 auf 102.500 Hektar deutlich gewachsen. Das sind 13,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Hessen – im Bundesdurchschnitt liegt der Anteil bei lediglich 7,5, im EU-Schnitt bei nur 6,5 Prozent.
Der Ökoaktionsplan setzt die Rahmenbedingungen:
Um Ökolandbau und Agrarumweltmaßnahmen weiter voranzubringen, sind bis 2020 insgesamt 257 Millionen Euro Fördermittel geplant – etwa 40 Prozent mehr als in der vorausgegangenen Förderperiode.
Das Hessische Agrarumweltprogramm HALM schafft Anreize für eine naturverträgliche Landwirtschaft. Dazu zählen der Erhalt gefährdeter Nutztierrassen wie Rhönschaf, gewässerschonende Bewirtschaftung und die Anlage von Streuobstwiesen und Blühstreifen.
Wir wollen den Einsatz von Pestiziden deutlich reduzieren. Deshalb ist der Einsatz von Glyphosat auf öffentlichen Flächen per Erlass in Hessen strikt eingeschränkt. Die landwirtschaftliche Beratung bietet naturverträgliche Alternativen an. Mit dem Beitritt zum Netzwerk gentechnikfreier Regionen setzt Hessen ein Zeichen gegen Gentech.
Damit landwirtschaftliche Nutztiere artgerecht gehalten werden, haben wir den „Runden Tisch Tierwohl“ eingerichtet. Unter anderem Landwirte, Tierschützer und Veterinäre besprechen, wie Nutztiere ohne Quälerei und gesund gehalten werden können. Dieses Gremium hat bereits wichtige Schritte erarbeitet, damit etwa Kälber nicht mehr ohne Betäubung enthornt und die Schnäbel bei Legehennen nicht mehr gekürzt werden.
Wir wollen die erfolgreiche Förderung des Ökolandbaus fortsetzen und ausweiten. Wir wollen Bauernhofkindergärten und den Bauernhof als Lernort stärken. Die hofnahe Schlachtung wollen wir unterstützen und uns gegen Neonicotinoide und Glyphosat einsetzen. Auf landeseigenen Betrieben wollen wir sie verbieten.
Das beginnt bereits in den Kindertagesstätten und –krippen. Dort haben wir für die gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen zusätzlich zehn Millionen Euro jährlich seit 2015 in den Haushalt eingestellt und diese auch für die zukünftigen Haushalte verankert. Dieser Beschluss ermöglichte, dass die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und die Kommunalen Spitzenverbände nach lange festgefahrenen Verhandlungen in der „Rahmenvereinbarung Integrationsplatz“ die Standards für die Inklusion vereinbart haben.
Wir wollen, dass kein Wunsch auf inklusive Beschulung an einer allgemeinbildenden Schule mehr abschlägig beschieden werden muss. Inklusion soll von der Ausnahme zur Regel werden. Wir respektieren aber auch den Elternwillen, wenn Mütter und Väter die Förderschule für den geeigneteren Unterrichtsort für ihr Kind halten. Wir haben ein neues Umsetzungskonzept für die schulische Inklusion auf den Weg gebracht. Mit dem geschnürten Paket aus inklusiven Schulbündnissen, garantierter Ressourcenzuweisung, mehr Stellen und Einsatz der Förderschullehrer möglichst nur an einer allgemeinen Schule setzen wir die Inklusion in Hessen so um, dass sie den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern gerecht wird.
Künftig ist der Elternwille die Grundlage dafür, wie viele Sonderpädagoginnen und -pädagogen an Förderschulen und wie viele im inklusiven Unterricht eingesetzt werden. Je nachdem, ob sich Eltern für ihre Kinder für eine Förderschule oder den inklusiven Unterricht entscheiden, sollen die Ressourcen an den jeweiligen Förderort fließen. Die bislang vom Land vorgegeben Deckelung der Zahl der Stellen für den inklusiven Unterricht wird somit aufgegeben.
Trotz rückläufiger Schülerzahlen in einigen Regionen Hessens bleiben alle Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung in der jeweiligen Region erhalten. Schulträger und Staatliche Schulämter erhalten somit Planungssicherheit, wie viele Stellen zur Verteilung auf die beiden Förderorte Förderschule und allgemeine Schule zur Verfügung stehen. In Regionen mit steigenden Schülerzahlen wird die Lehrerzuweisung entsprechend nach oben angepasst. Dieses Prinzip wird auch in den bereits vorhandenen Modellregionen Inklusion bereits erfolgreich angewendet.
Um die allgemeinen Schulen bei der Einführung oder der weiteren Umsetzung des inklusiven Unterrichts besser zu unterstützen, haben wir seit unserer Regierungsbeteiligung bereits 686 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt und weitere werden folgen. Damit sollen insbesondere Beratungsstrukturen gestärkt und Zeit für die notwendigen organisatorischen und pädagogischen Veränderungen an den allgemeinen Schulen geschaffen werden.
An der bisherigen Lehrerzuweisung für den inklusiven Unterricht wird oft kritisiert, dass Sonderpädagoginnen und -pädagogen an mehreren Schulen jeweils mit einzelnen Stunden eingesetzt sind, statt sich in ihrer Arbeit auf eine Schule konzentrieren zu können. Dies wird schrittweise geändert und die Sonderpädagoginnen und -pädagogen werden in der Regel mit vollem Stundendeputat fest einer Schule zugeordnet. Im Schuljahr 2017/18 unterrichten 2.378 Sonderpädagoginnen und –pädagogen inklusiv und 2.045 an Förderschulen. Erstmals gehen also deutlich mehr Ressourcen in den inklusiven Unterricht als an Förderschulen. Damit wird auch die Arbeit im Team an der jeweiligen Schule entscheidend verbessert. Aus der pädagogisch sinnvollen gebündelten Lehrerzuweisung folgt, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf nicht immer an der wohnortnächsten, immer aber an einer wohnortnahen Schule unterrichtet werden könnten. Wir wissen, dass diese Entscheidung ein Kompromiss ist. Auf der einen Seite soll möglichst jede Schule inklusiv arbeiten können. Auf der anderen Seite führt die bisherige Aufteilung der Lehrerressourcen auf alle Schulen in der Praxis dazu, dass mit der Zuweisung von einigen wenigen Stunden alle Beteiligten sehr unzufrieden sind. Im ländlichen Raum kann von dem Grundsatz „volles Stundendeputat an einer Schule“ abgewichen werden, um lange Schulwege für die Schülerinnen und Schüler zu vermeiden.
Die neue Struktur für die sonderpädagogische Förderung lässt sich nicht zentral von Wiesbaden aus planen, sondern muss sich an regionalen Gegebenheiten, der Schulentwicklungsplanung der Schulträger und den pädagogischen Konzepten der Schulen orientieren. Daher werden die Staatlichen Schulämter in Zusammenarbeit mit den Schulträgern für jede Region inklusive Schulbündnisse verwirklichen. Auf Grundlage des neuen Schulgesetzes sollen die inklusiven Schulbündnisse bis zum Schuljahr 2018/19 in allen Schulamtsbezirken umgesetzt sein. In ihnen wird festgelegt, welche Schulen der Region welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkte anbieten, die Zusammenarbeit zwischen diesen Schulen strukturell verankert, die Beratung für die Eltern verbessert und Übergänge zwischen Grundschule und weiterführender Schule organisiert.
Wir wissen, dass das vorgelegte Paket nicht von heute auf morgen ein inklusives Schulsystem verwirklicht. Angesichts der Größe der Aufgabe ist ein schrittweises Vorgehen jedoch besser als Hauruck-Lösungen, die alle Beteiligten überfordern. Das Konzept ist ein richtiger, wichtiger und weitreichender Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem. In den nächsten Jahren werden wir weiter daran arbeiten, dass Inklusion in ganz Hessen bestmöglich umgesetzt wird.
Bis September 2017 sind schon 300 000 Tickets verkauft worden. Das zeigt, wir haben mit diesem Angebot ein Bedürfnis nach selbstständiger Mobilität erfüllt: Einsteigen und losfahren, ohne auf das Elterntaxi angewiesen zu sein. Alle Schülerinnen und Schüler, denen derzeit bereits ein ÖPNV-Ticket finanziert wird, bekommen künftig auch weiterhin ein Schülerticket bezahlt. Sie bekommen jetzt nur mehr Leistung als vorher, weil sie es nicht nur für den Schulweg, sondern in ganz Hessen nutzen können. Das Schülerticket ist ein Gewinn für alle: für die Mobilität der jungen Menschen, für den Geldbeutel der Eltern und für das Klima.
Ob auf dem Weg zur Arbeit oder dem Wochenendausflug mit der Familie: Bedienstete des Landes sind in ganz Hessen mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mobil. Ab dem 1. Januar 2018 wird es ein hessenweites LandesTicket geben, mit dem die Tarifbeschäftigten des Landes sowie die Landesbeamtinnen und –beamten den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos nutzen können. Die Freifahrtberechtigung gilt nicht nur zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, sondern sieben Tage die Woche in ganz Hessen. Kinder fahren dabei den ganzen Tag und ein Partner wochentags nach 19 Uhr sowie am gesamten Wochenende kostenlos mit. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils hat das Land ebenfalls übernommen.
Dank den erfolgreichen Tarifverhandlungen mit den Angestellten des Landes, können alle 45.000 Tarifbeschäftigte und 90.000 Beamtinnen und Beamten den ÖPNV in ganz Hessen nutzen. Ein derartiges Modell ist bundesweit einmalig und stellt einen Gewinn für die Bediensteten des Landes und die Umwelt dar. Zusammen mit der Einführung des Schülertickets das der größte Fortschritt für den umweltfreundlichen Verkehr seit Gründung der Verkehrsverbünde in Hessen. Schüler- und LandesTicket stehen mehr als einer Million Hessinnen und Hessen offen und sind damit ein klarer Schritt für ein klimaneutrales Hessen im Rahmen des integrierten Klimaschutzplans des Landes.
Wir stellen Rekordsummen für den ÖPNV und das Schienennetz in Hessen bereit und schaffen so Platz für mehr Passagiere und Fahrzeuge. In den Jahren bis zu unserer Regierungsbeteiligung genoss der Straßenbau alleinige Priorität. Im Sinne einer klimafreundlichen Verkehrswende haben wir gegengesteuert. Um die Qualität des ÖPNVs zu verbessern, erhalten die drei hessischen Verkehrsverbünde in den Jahren 2017 bis 2021 jährlich rund 800 Millionen Euro. Im Vergleich zur aktuellen Finanzierungsperiode ist das eine Steigerung um 24 Prozent. Diese Rekordsumme ist möglich, weil der Bund, die Kommunen und erstmals wieder das Land mehr Mittel für Busse und Bahnen bereitstellen. Die Landesförderung wurde durch die erste schwarze-gelbe Regierung abgeschafft. Wir haben das immer kritisiert und nun geändert.
Um Kapazitäten für mehr Züge zu schaffen, hat sich unser GRÜNER Verkehrsminister Tarek al-Wazir beim Bund für eine bessere Förderung der Nah- und Fernverkehrsprojekte eingesetzt. Deshalb stehen jetzt für die nächsten Jahre zwölf Milliarden Euro des Bundes für zwölf Schienenprojekte in Hessen zur Verfügung. So viel wurde noch nie in die Schiene investiert. Hiervon profitieren Pendler, wie Fernreisende gleichermaßen. Denn nicht nur der Nahverkehr leidet unter chronischen Verspätungen, auch der Eisenbahnknoten Frankfurt gehört zu den störanfälligsten in Deutschland.
Zu den 12 Projekten gehören beispielsweise der Ausbau und Neubau der Fernverbindungen zwischen Frankfurt und Fulda sowie Frankfurt-Mannheim, der Ausbau des Knoten Frankfurts, die Nordmainische S-Bahn, der Ausbau der S6, die Regionaltangente West, der Bau der Citybahn Wiesbaden, die Verlängerungen der U-Bahnlinie 2 nach Bad Homburg-Bahnhof, der Bau der U-Bahn ins Europaviertel, sowie diverse Projekte, um die S-Bahn Rhein-Main verlässlicher und pünktlicher zu machen. Mit den zusätzlichen Mitteln gelingt es uns, den ÖPNV in Hessen als die umweltfreundliche Alternative zum Auto zu stärken.
Mit der im Frühjahr 2016 gestarteten AG Nahmobilität geben wir Experten und Kommunalvertretern die Möglichkeit, ihre Ideen und Erfahrungen zu vernetzen und auszutauschen, damit der Fuß- und Radverkehr in Hessen gestärkt wird. Denn dafür gibt es bereits viele schlaue Konzepte – man muss das Rad nicht jedes Mal neu erfinden. Aktuell gehören ihr über 200 Mitglieder an. Damit stärken wir individuelle Bewegung im Alltag und sorgen für mehr Lebensqualität in Städten und Gemeinden.
Damit die Verkehrswende in Hessen auch in Zukunft eine Priorität bleibt, erarbeiten wir zurzeit ein neues Mobilitätsfördergesetz. In diesem soll festgeschrieben werde, dass die Mittel zwischen Straßenbau und ÖPNV-Förderung weiterhin zu 50:50 verteilt werden, wie wir es zu Beginn der Wahlperiode bestimmt hatten. Der Förderkatalog soll außerdem erweitert werden um u.a. den Bau und Ausbau von Straßenbahn- und Stadtbahnlienen, um die Reaktivierung von Schienenstrecken, um die Nachrüstung von Betriebshöfen für E-Busse oder auch die Errichtung von Carsharing- und Fahrradverleihstationen. Mit der Überarbeitung der Hessischen Bauordnung wollen wir zusätzlich die Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität verbessern und gleichzeitig die Bedingung für Radfahrende verbessern.