Die GRÜNEN sehen die heutige Debatte im Landtag zu den Vorschlägen der Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“, als wichtige Zwischenstation die Hessische Verfassung zu modernisieren. „Eine Verfassung sollte als die rechtliche Grundordnung des Staates und damit auch als ein prägender Rahmen gesellschaftlicher Gestaltung stets möglichst breite Zustimmung erfahren. Es ist ein gutes Zeichen, dass es gelungen ist, dieses Paket im breiten Konsens aller Fraktionen zu erarbeiten. Verfassungsformulierungen sollten möglichst kein Gegenstand tagespolitischer Auseinandersetzungen werden, weil ansonsten ihre einigende Funktion gefährdet werden könnte. Wir wollen Hessen weiterhin in guter Verfassung halten und haben dafür Vorschläge für eine zukunftsfähige Gestaltung der Verfassung des Landes Hessen vorgelegt“, erklärt Frank Kaufmann, Obmann der Enquetekommission für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Für uns GRÜNE ist bei den Anpassungen der Verfassung besonders wichtig, die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Kinderrechte hervorzuheben, aber auch Bürgerbeteiligung zu stärken, uns zu Europa zu bekennen und Nachhaltigkeit als Staatsziel in der Verfassung festzuschreiben.“
„Ein deutlicher Beitrag zur Modernisierung der Landesverfassung besteht darin, dass wir die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verbindlich hineinschreiben und festlegen, dass das Land aktiv daran arbeiten muss, bestehende Ungleichheiten zu beseitigen. Die Formulierung steht zwar so auch im Grundgesetz, sie nun aber auch unmittelbar in der hessischen Verfassung festzuschreiben, stärkt den gesellschaftlichen Auftrag an die Politik in Hessen“, so Kaufmann. „Besonders wichtig finden wir die explizite Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung. Wir haben eine eigene Formulierung erarbeitet und sind damit das erste Bundesland, das die UN-Kinderrechtskonvention in seine Verfassung schreibt.“
Einen wichtigen neuen Abschnitt in der Verfassung sollen die Staatsziele bilden. „Staatsziele verpflichten die Länder dazu, sie zu beachten und ihr Handeln danach auszurichten. Sie geben dem einzelnen Menschen zwar keine individuellen, einklagbaren Rechte, aber sie setzen den Rahmen für öffentliches Handeln von Politik und Verwaltung und haben somit einen gewissen Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklung“, betont Kaufmann. „Vor diesem Hintergrund ist uns GRÜNEN die Einführung der Nachhaltigkeit als allgemeines Prinzip in die hessische Verfassung natürlich besonders wichtig. Schließlich vertreten wir dieses Prinzip bereits seit unserer Parteigründung in Form der Aussage: ‚Wir haben die Erde von unsern Kindern nur geborgt‘.“
Die GRÜNEN sehen Hessen ganz klar als Teil Europas und wollen dieses Bekenntnis zur Europäischen Union auch in der Verfassung hervorheben. „Die europäische Perspektive für unser Land entspringt grünem Herzblut und verdient nicht nur aktuell der deutlichen Betonung, sondern zeigt vor allem auch im historischen Kontext, dass allein ein geeintes Europa für uns alle eine friedliche Zukunft sichern kann“, so Kaufmann. „Deshalb freuen wir uns das wir Artikel 64 folgendermaßen anpassen wollen: ‚Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert‘.“
Den GRÜNEN geht es unter anderem darum auszuloten, wie mehr Bürgerbeteiligung in Volksbegehren und Volksentscheiden möglich sind „Schließlich haben wir uns darauf verständigt, die Volksgesetzgebung erheblich zu stärken. Die Hessische Verfassung sieht vor, dass die Gesetzgebung sowohl vom Landtag ausgehen, als auch durch die Bevölkerung angestoßen werden soll. Dies hat in der Praxis bisher aufgrund der hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide aber nicht funktioniert. Wir wollen sie absenken, damit die Möglichkeit der Volksgesetzgebung künftig die von der Verfassung vorgesehene Bedeutung bekommt und sich Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen besser beteiligen können“, ergänzt Kaufmann.
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