id
im Parameter-Array definiert für die Seitenleiste „Claim“. Standardwert ist „sidebar-1“. Um diesen Hinweis zu entfernen und den existierenden Seitenleisteninhalt zu behalten, kann id
manuell auf „sidebar-1“ gestellt werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.) (Diese Meldung wurde in Version 4.2.0 hinzugefügt.) in /homepages/2/d223614769/htdocs/_gruenehessende_dummy/2015/wp-includes/functions.php on line 4161Bezahlbarer Wohnraum ist kein Luxus, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Gerade in Ballungsgebieten gibt es aber einen Mangel an erschwinglichen Wohnungen – nicht nur für Menschen mit geringem, sondern auch mit mittlerem Einkommen. Um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen, haben wir das Wohnraumfördergesetz so geändert, dass sozialer Wohnraum besser gefördert wird.
Darin wird der Bau von Mietwohnungen als gleichrangiges Förderziel neben die Eigenheimförderung gestellt, die bisher Vorrang hatte. Weil es aber vor allem in Ballungsgebieten nicht nur für Menschen mit geringem Einkommen schwierig ist, noch bezahlbaren Wohnraum zu finden, haben wir die Förderung um ein Mittelstandsprogramm erweitert. Damit kann Wohnungsbau für Menschen gefördert werden, die zu viel verdienen, um eine Sozialwohnung beziehen zu können, aber zu wenig, um sich die teuren Mieten im Ballungsraum leisten zu können. Die Förderung kommt vor allem Familien mit Kindern zu Gute.
Neu ist auch die Förderung von Wohnraum für Studierende. Das Förderprogramm zur Schaffung von studentischem Wohnraum wird gut angenommen. So wurden auf Grundlage der neuen Richtlinie bereits über 30 Millionen Euro an Fördermitteln für den Bau von knapp 1.300 Wohnplätzen bereitgestellt. Bis 2019 stehen noch über 50 Millionen Euro weitere Fördermittel bereit.
Im vergangenen Jahr 2016 wurden nach Angaben des Statistischen Landesamtes so viele neue Wohnungen in Hessen fertiggestellt wie zuletzt vor zwölf Jahren – das entspricht einer Steigerung um 3,6 Prozent zum Vorjahr. Dennoch wird angesichts der aktuellen Wohnraumbedarfsprognose deutlich, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum weiterhin eine große Aufgabe sein wird, denn laut der Prognose fehlen bis 2040 in Hessen 517.000 Wohnungen.
Die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau in Hessen wurden daher im Herbst 2016 aufgestockt. Damit stehen bis 2019 für den sozialen Wohnungsbau 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Unsere GRÜNE Wohnungsbauministerin Priska Hinz rechnet damit, dass bis 2019 damit insgesamt 12.000 neue Wohnungen für 36.000 Menschen gebaut werden können. Wir werden weiter alle Möglichkeiten nutzen, um ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen zu schaffen, die hier leben und die hier eine neue Heimat gefunden haben.
In einem breiten politischen Konsens wurde zudem beschlossen, der Nassauischen Heimstätte zusätzliche 50 Millionen Euro an Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, so dass weitere bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können.
Auf Initiative unserer grünen Umweltministerin Priska Hinz wurde im Herbst 2015 die „Allianz für Wohnen“ eingerichtet. Sie bietet Raum für fachlichen Austausch und erarbeitet konkrete Maßnahmen um die Wohnraumsituation in Hessen zu verbessern. An diesem Dialog beteiligen sich unter anderem die Verbände der Wohnungswirtschaft, die kommunalen Spitzenverbände, Kammern, der Mieterbund sowie die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Der Zwischenbericht der Allianz von Juli 2016 hat 15 Maßnahmen vorgeschlagen, um schneller und effektiver Bauland zu mobilisieren und bezahlbare Wohnungen zu bauen. Auf Anregung der Allianz für Wohnen wurde unter anderem untersucht, wie viele Wohnungen in den nächsten Jahren für welchen Personenkreis gebaut werden sollen und es wurde eine Servicestelle Wohnen eingerichtet.
Außerdem hat das Land Hessen auf Vorschlag der Allianz gemeinsam mit der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt in Kooperation mit der Hessischen Landgesellschaft (HLG) eine neue Gesellschaft – die Bauland-Offensive Hessen GmbH – gegründet. Diese Gesellschaft soll Kommunen, die wenig Personal und Ressourcen haben unterstützen, verfügbare und geeignete Flächen für bezahlbaren Wohnraum zu identifizieren und zu bebauen. Dabei werden nicht nur Ballungsregionen wie das Rhein-Main-Gebiet in den Blick genommen, sondern das gesamte Land betrachtet. Denn in ganz Hessen suchen Menschen nach Wohnungen, die sie auch bezahlen können, so dass der Bedarf und auch die Möglichkeiten der Flächennutzung in allen Regionen eine Rolle spielen.
Mit der Kappungsgrenze haben wir dafür gesorgt, dass Vermieter die Bestandsmieten (also während eines Mietverhältnisses) innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 statt wie bisher 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen dürfen. Dies gilt dort, wo die Lage am Wohnungsmarkt angespannt ist – derzeit in 29 Kommunen in Hessen.
Auch die Mietpreisbremse bei der Wiedervermietung haben wir für 16 betroffene hessische Gemeinden und kreisfreie Städte eingeführt, denn gerade bei den neu vermieteten Wohnungen gibt es derzeit besonders große Aufschläge auf die Mieten. Hier dürfen nun die Mietpreise bei Neuvermietung nur noch maximal zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen.
Als weiterer Erfolg für den sozialen Wohnungsbau haben wir die Fehlbelegungsabgabe wieder eingeführt. Diese Abgabe regelt, dass Mieterinnen und Mieter einer Sozialwohnung, die beim Einzug Anspruch auf eine solche Wohnung hatten, jetzt aber deutlich mehr verdienen, zusätzlich zur Miete eine Abgabe an die Gemeinde zahlen – in Stufen und höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Niemand muss deshalb seine Wohnung verlassen: Erst wer mindestens 20 Prozent über der Grenze zur Berechtigung auf eine Sozialwohnung liegt, muss die Abgabe zahlen. Damit werden die Kommunen in die Lage versetzt, sich noch stärker im sozialen Wohnungsbau zu engagieren: Sie erhalten dadurch zusätzliche Einnahmen, die zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau verwendet werden müssen.
Nach der bisherigen Rechtslage waren Ferienwohnungen in Wohn- und Mischgebieten gesetzlich nicht erlaubt. Mit der aktuellen Umsetzung der Bauplanrechtsnovelle des Bundes wären Ferienwohnungen in nahezu allen Baugebieten zulässig. Damit würde sich aber auch die Lage am Wohnungsmarkt in den Städten noch weiter anspannen und Städte wie Frankfurt würden Probleme bekommen, wenn sie gegen die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen vorgehen wollen. Deshalb helfen wir mit der Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes, Wohnraum zu erhalten. So erhalten die Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt per Satzung die Möglichkeit, die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung zu unterbinden. Das Gesetz wird im Sommer 2017 in Kraft treten.
Bei der Frage der Wohnungspolitik muss man sich auch die unterschiedliche Situation in der Stadt und auf dem Land anschauen. Während immer mehr Menschen in die Städte ziehen, leert sich der ländliche Raum. Daher setzen wir uns dafür ein, dass auch das Wohnen im ländlichen Raum attraktiver wird. Hierzu gehören Arbeitsplätze, aber auch ein gutes ÖPNV-Angebot. Durch die neuen Initiativen der Landesregierung, mit einer Reform der Steuerverwaltung, Arbeitsplätze in die ländlichen Regionen Hessens zu bringen, sind wir auf dem richtigen Weg. Und auch das kostenlose Jobticket für die Landesbediensteten hilft, den ländlichen Raum attraktiver zu machen.