id
im Parameter-Array definiert für die Seitenleiste „Claim“. Standardwert ist „sidebar-1“. Um diesen Hinweis zu entfernen und den existierenden Seitenleisteninhalt zu behalten, kann id
manuell auf „sidebar-1“ gestellt werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.) (Diese Meldung wurde in Version 4.2.0 hinzugefügt.) in /homepages/2/d223614769/htdocs/_gruenehessende_dummy/2015/wp-includes/functions.php on line 4161Die Herstellung einer echten Gleichberechtigung von Mann und Frau ist eine Daueraufgabe – nicht nur in der Gesetzgebung. Vieles ist auch eine Frage des öffentlichen Bewusstseins und praktischen Handelns. Wir wollen beim Thema Gleichberechtigung mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb haben wir ein Gleichberechtigungsgesetz erarbeitet, das Männern und Frauen dabei unterstützt, Familienaufgaben und Karriere unter einen Hut zu bekommen, das mehr Frauen in Führungspositionen bringen soll und die Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten stärkt. Außerdem haben wir auch in anderen Politikfeldern viel für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und dem Schutz von Frauen vor Gewalt bewegen können.
Die öffentliche Verwaltung soll gerechter, weiblicher und familienfreundlicher werden – und damit auch ein Vorbild für Unternehmen in ganz Hessen sein. Gut die Hälfte der Beschäftigten in der hessischen Landesverwaltung sind Frauen. Dennoch gilt noch immer: je höher auf der Führungsebene, desto geringer der Frauenanteil Wir GRÜNE wollen das ändern. Das neue Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet alle Dienststellen – also die Landesregierung und alle ihr unterstellten Behörden und Betriebe –, moderne Instrumente der Personalführung anzuwenden. Zu diesen Instrumenten gehört es zum Beispiel Führungspositionen in Teilzeit zu ermöglichen, Fortbildungen für Frauen anzubieten, Personalkosten geschlechtergerecht zu budgetieren und eine Führungskultur zu schaffen, die die Chancengleichheit berücksichtigt. Frauen werden außerdem bei gleicher Qualifikation bei der Besetzung von freien Führungspositionen bevorzugt, solange sie in der jeweiligen Hierarchieebene unterrepräsentiert sind. Das soll eine geschlechtergerechte Besetzung von Stellen sichern.
In der öffentlichen Verwaltung wachen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten darüber, dass die festgelegten Regeln auch tatsächlich eingehalten werden. Mit dem neuen Gesetz stärken wir ihre Rolle deutlich. Sie haben das Recht, frühzeitig an allen Entscheidungen beteiligt zu werden, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Frauenförder- und Gleichstellungspläne aufgestellt oder Stellen ausgeschrieben werden. Auch an Auswahlverfahren für Stellenbesetzungen und an Schritten zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sollen sie mitwirken. Wenn das nicht geschieht und alle anderen Möglichkeiten nicht zum Ziel führen, können die Beauftragen mit dem neu eingeführten Organklagerecht diese Rechte einklagen.
Niemand soll im Berufsleben benachteiligt sein, weil er oder sie sich um Kinder oder die Pflege von Angehörigen kümmert. Mit dem Gleichberechtigungsgesetz sollen in der öffentlichen Verwaltung flexible Arbeitsmodelle wie Teilzeit oder Home Office die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. Damit Karrierewege allen offen stehen, sollen bei der fachlichen Beurteilung künftig auch die privaten Erfahrungen bei der Betreuung von Kindern oder Pflege von Eltern einbezogen werden können. Wer für die Familie eine Auszeit vom Job nimmt, soll durch gezielte Förderprogramme leichter wieder einsteigen können.
Außerdem bauen wir stetig die Kinderbetreuung aus. Allein im Jahr 2016 flossen 460 Millionen Euro in die Kinderbetreuung in den Kommunen. Damit wollen wir die Kommunen da unterstützen, wo es besonderen Bedarf gibt: Bei der Inklusion von Kindern mit Behinderung, bei der Sprachförderung von Kindern aus nicht-deutschsprachigen Familien oder bei besonders kleinen Kitas.
Das Konzept einer Bildungs- und Betreuungsgarantie für Grundschulkinder aus dem GRÜNEN Wahlprogramm hat als Pakt für den Nachmittag 1:1 Eingang in die Bildungspolitik der Koalition gefunden. Mit dem Pakt wollen wir schrittweise an allen Grundschulen ein Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr ermöglichen. Zum Schuljahr 2016/17 sind bereits die Hälfte aller Landkreise und kreisfreien Städte mit 122 Schulen beim Pakt dabei. Den Pakt verankern wir jetzt auch im Schulgesetz und erleichtern damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Knapp ein Drittel aller in Deutschland lebenden Frauen hat in ihrem Leben bereits Gewalt erfahren. Deshalb unterstützen wir in Hessen die Arbeit der Frauenhäuser und Interventionsstellen jährlich mit insgesamt 5 Millionen Euro. Damit bekommen die Frauenhäuser erstmals eine verlässliche Grundfinanzierung und müssen sich dafür nicht mehr jährlich von Antrag zu Antrag hangeln. Gemeinsam mit den Frauenverbänden und Frauenpolitikerinnen und –politiker von Bund und Ländern haben wir 2016 außerdem Geschichte geschrieben: Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wurde im deutschen Sexualstrafrecht verankert. Eine jahrzehntealte grüne Forderung wurde damit endlich zum Gesetz.
Ein Gesetz allein verändert noch nicht die Realität. Aber das neue Gleichberechtigungsgesetz legt eine sehr gute Grundlage für gleiche Chancen für Frauen und Männer. Damit es wirken kann, sind die Dienststellen der öffentlichen Verwaltung gefordert. Wir werden darauf achten, dass sie die Regeln mit Leben erfüllen und die Möglichkeiten ausnutzen, die das Gesetz ihnen bietet.