In der Schule werden die Weichen für eine gerechte Gesellschaft gestellt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Talente entfalten können – unabhängig vom sozialen Hintergrund ihrer Eltern. Deshalb haben wir seit Beginn unserer Regierungsbeteiligung einen Schwerpunkt auf Bildungs- und Chancengerechtigkeit gelegt. Wir haben 3.510 Stellen zusätzlich für die den Ausbau des Ganztagsschulprogramms, die Integration von Migrantinnen und Migranten, Inklusion und die Lehrerzuweisung nach Sozialindex bereitgestellt. Die bundesweit einmalige 105-prozentige Lehrerversorgung im Landesdurchschnitt wird fortgeführt. Seit dem Schuljahr 2017/18 haben wir die Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 42 auf 41 Stunden reduziert. Damit sinkt auch die Unterrichtsverpflichtung für Lehrerinnen und Lehrer.
Seit 2014 hat der Ausbau des Ganztagsschulprogramms deutlich an Tempo gewonnen. Im Schuljahr 2017/18 stehen insgesamt 2.590 Stellen für Ganztagsangebote an den Schulen zur Verfügung. Das sind fast 1.000 Stellen mehr als zu Beginn der Legislaturperiode. So steht an immer mehr Schulen in Hessen mehr Zeit zur individuellen Förderung zur Verfügung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erleichtert. Das Konzept einer Bildungs- und Betreuungsgarantie für Grundschulkinder aus dem GRÜNEN Wahlprogramm hat als Pakt für den Nachmittag 1:1 Eingang in die Bildungspolitik der Koalition gefunden. Mit dem Pakt wollen wir schrittweise an allen Grundschulen ein Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr ermöglichen. Zum Schuljahr 2017/18 sind schon zwei Drittel aller Schulträger und 168 Schulen beim Pakt dabei. Der Pakt wurde auch im neuen Schulgesetz verankert, das zum Schuljahr 2017/18 in Kraft getreten ist.
Zusätzlich werden Schulen gefördert, die ihr bereits bestehendes Ganztagsschulprogramm erweitern oder sich zu einer rhythmisierten Ganztagsschule weiterentwickeln wollen. So wurden auch für das Schuljahr 2017/18 erneut alle Anträge von Schulträgern auf Einrichtung einer rhythmisierten Ganztagsschule nach Profil 3 genehmigt, deren Eignung die qualitative Prüfung durch das Ministerium bestätigt hat.
Mit dem Landeshaushalt 2018/19 erhalten Hessens Schulen zusätzliche Unterstützung, um ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht zu werden. Deshalb wird das Land an über 1.000 Schulen mit Sozialpädagoginnen und -pädagogen die Sozialarbeit an Schulen fördern. Wir ergänzen damit die Schulsozialarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte durch eine spezifische Förderung an der Schnittstelle zwischen Unterricht und Sozialpädagogik. Dafür wird das Land insgesamt 700 neue Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte schaffen. 400 der 700 Stellen werden für die Grundschulen verwendet und bereits zum Wechsel des Schulhalbjahres im Februar 2018 an den Grundschulen sein. Die 300 weiteren Stellen stehen den weiterführenden Schulen mit Beginn des Schuljahres 2018/19 zur Verfügung. Dafür sind im Landeshaushalt 2018/19 insgesamt 54 Millionen Euro vorgesehen.
Unsere Schulen sind durch eine immer vielfältigere Schülerschaft und beispielsweise durch die inklusive Beschulung zurzeit stark gefordert. Mit dem Programm greifen wir eine Anregung von Lehrerinnen und Lehrern auf, die sich bei ihrer immer komplexer werdenden Arbeit eine Unterstützung durch die Erfahrungen und Kompetenzen anderer Berufsgruppen wünschen. Durch diese multiprofessionellen Teams können Schülerinnen und Schüler besser gefördert werden, weil intensiver auf ihre unterschiedlichen Ausgangsbedingungen eingegangen werden kann. Somit leisten wir einen weiteren wesentlichen Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit in unserem Schulsystem.
Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam lernen, denn das nutzt ihnen allen. Wir wollen, dass kein Wunsch auf inklusive Beschulung an einer allgemeinbildenden Schule mehr abschlägig beschieden werden muss. Wir respektieren aber auch den Elternwillen, wenn Mütter und Väter die Förderschule für den geeigneteren Unterrichtsort für ihr Kind halten. Wir haben ab dem Schuljahr 2016/17 ein neues Umsetzungskonzept für die schulische Inklusion auf den Weg gebracht. Im Zentrum steht, dass der Elternwille entscheiden soll: Je nachdem, ob sich Eltern für ihre Kinder für eine Förderschule oder den inklusiven Unterricht entscheiden, sollen die Ressourcen an den jeweiligen Förderort fließen.
Die allgemeinen Schulen und die Förderschulen werden sich hierzu zu inklusiven Schulbündnissen zusammenschließen und auf Grundlage des Elternwunschs entscheiden, an welcher Schule die Sonderpädagoginnen und -pädagogen eingesetzt werden. Außerdem werden Sonderpädagoginnen und -pädagogen künftig in der Regel fest einer Schule zugeordnet und nicht wie bislang häufig an mehreren Schulen eingesetzt. So können sie sich auf ihre Arbeit an einer Schule konzentrieren. Im Ergebnis unterrichten im Schuljahr 2017/18 2.378 Sonderpädagoginnen und –pädagogen inklusiv (+ 686 gegenüber dem Beginn der Legislaturperiode) und 2.045 an Förderschulen. Erstmals gehen also deutlich mehr Ressourcen in den inklusiven Unterricht als an Förderschulen.
Mit der Zahl der Menschen, die aus ihren Herkunftsländern fliehen mussten, ist auch die Herausforderung für unsere Schulen gestiegen, Flüchtlingskinder zu beschulen, ihnen beim Lernen der deutschen Sprache zu helfen und sie in den Regelunterricht zu integrieren. Hier wurde und wird an den Schulen Herausragendes geleistet. Das Land stellt für die Deutschförderung und Integration in diesem Schuljahr 2.630 Stellen zur Verfügung (1.610 mehr als zu Beginn der Legislaturperiode). Neben der Sprachförderung an den allgemeinbildenden Schulen steht mit dem Programm „InteA“ erstmals auch für die beruflichen Schulen ein systematischer Förderansatz zur Verfügung. Speziell für die 18- bis 21-Jährigen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, gibt es ein weiteres Förderangebot.
Der neue Schulische Integrationsplan schafft die Strukturen für eine Förderung, die sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert. Schulen erhalten umfassende Unterstützung dabei, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger aus den Sprach-Intensivklassen so in die Regelklassen zu integrieren, dass alle Schülerinnen und Schüler in einem guten und verlässlichen Umfeld lernen können.
Schulen, die mit besonderen sozialen Problemen in ihrem Umfeld konfrontiert sind, erhalten eine höhere Lehrerzuweisung, um ihre Schülerinnen und Schüler besser und spezifischer fördern zu können. Diese so genannte Lehrerzuweisung nach Sozialindex wurde in der laufenden Legislaturperiode deutlich ausgeweitet – von 300 auf 540 Stellen. Zusätzlich zur Lehrerzuweisung nach Sozialindex bringen wir ab dem Jahr 2018 ein weiteres Programm auf den Weg.
Durch das neue Schulgesetz können die Integrierten Gesamtschulen (IGS) ab dem Schuljahr 2017/18 ihren Unterricht komplett binnendifferenziert – also ohne Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in Kurse – organisieren. Dafür wird die Klassenhöchstgrenze auf 25 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Die Integrierten Gesamtschulen werden so zu Schulen mit allen pädagogischen Möglichkeiten. Denn gerade Binnendifferenzierung ermöglicht es, besser auf jedes einzelne Kind eingehen zu können.
Durch das neue Schulgesetz wird die Neugründung eigenständiger Hauptschulen ausgeschlossen. Die bestehenden eigenständigen Hauptschulen laufen aufgrund der vom Kultusministerium bereits genehmigten Schulentwicklungspläne aus. Damit reagieren wir darauf, dass die reine Hauptschule von den Eltern in den vergangenen Jahren immer weniger akzeptiert wurde.
Mit dem neuen Schulgesetz dürfen eigenständige gymnasiale Oberstufen wieder gegründet werden. Gerade für Schülerinnen und Schüler, die mit einem guten Realschulabschluss auf die Oberstufe wechseln, bieten die eigenständigen Oberstufen ein spezifisches Angebot. Sie erleichtern so den Wechsel und verbessern somit die Durchlässigkeit des Schulsystems.
Mit Beginn des neuen Schuljahrs 2017/18 profitieren die Lehreinnen und Lehrer von der für alle Beamtinnen und Beamten geltenden Arbeitszeitverkürzung. Im Ergebnis sinkt für die Lehrkräfte ihre Unterrichtsverpflichtung. Zum Ausgleich haben wir dafür 600 Lehrerstellen geschaffen.
Bei der Frage, ob das Abitur im Anschluss an die Grundschule nach 8 oder 9 Jahren abgelegt werden kann, haben wir uns seit Jahren für die Wahlfreiheit der Eltern eingesetzt. Mit unserer Regierungsbeteiligung ist dieses Ziel weitestgehend umgesetzt. Die Eltern können wählen und haben entschieden: G9 ist in Hessen die Regel. Nur noch 11 Schulen bieten ausschließlich G8 an.
An allen hessischen Schulen, die das wünschen, kann ab sofort Unterricht in der Deutschen Gebärdensprache angeboten werden. Damit setzt die Landesregierung ein Zeichen und unterstreicht, dass Inklusion in Hessen von der Ausnahme zur Regel werden soll.
Der Unterricht in der Deutschen Gebärdensprache kann jetzt als Wahlfach unabhängig davon erfolgen, ob vor Ort hörgeschädigte Kinder und Jugendliche beschult werden. Bisher wurde die Gebärdensprache nur an vier hessischen Förderschulen unterrichtet, die hauptsächlich mit hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen arbeiten. Jetzt können Schülerinnen und Schüler auch an allen allgemeinbildenden Schulen die Gebärdensprache erlernen, wenn die Schule ein entsprechendes Angebot macht. Schon im März dieses Jahres wurden in Hessen etliche Pädagogen und Pädagoginnen in der Deutschen Gebärdensprache fortgebildet. Die Möglichkeit, die Gebärdensprache zu lernen, ist ein wichtiger Schritt. Er bringt Menschen einander näher und baut eine Brücke der Verständigung. Denn Kommunikation ist die Grundlage für gegenseitiges Verständnis.
Das viel kritisierte Landesschulamt haben wir abgeschafft. Damit hat der von der FDP verursachte Spuk endlich ein Ende und die Schulverwaltung kann sich wieder stärker auf die Unterstützung der Schulen konzentrieren.
Der Ausbau geht voran. Beim Start im Jahr 2013 wurden etwa 500 Schülerinnen und Schüler in 29 Grundschulklassen in islamischem Religionsunterricht unterrichtet. Im Schuljahr 2017/18 wird der islamische Religionsunterricht erstmals auch in der Jahrgangsstufe 5 in den weiterführenden Schulen angeboten. 3.349 Schülerinnen und Schüler haben sich in diesem Schuljahr angemeldet, 144 von diesen besuchen die 5. Jahrgangsstufe.
Mit dem Schuljahr 2017/18 ist auch das neue Schülerticket an den Start gegangen. Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende können jetzt für 365 Euro pro Jahr – also für einen Euro am Tag – Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs im ganzen Land nutzen. Tarifzonen, Waben und Anschlusstickets sind dann Vergangenheit. Damit ist das Ticket nicht nur ein großer Schritt hin zu einem umweltfreundlichen Verkehr, sondern auch ein Beitrag für soziale Gerechtigkeit, weil es die Kosten für den Weg zur Schule deutlich senkt. Auch das Mama- und Papa-Taxi kann häufiger in der Garage stehen bleiben.