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Urwahl

Neue Wege in der innerparteilichen Demokratie:
Die GRÜNE Urwahl

BDK 2011 Stimmkarte

BDK 2011 Stimmkarte, Foto: Ingo Kuzia

Anfang September hat der GRÜNE Länderrat in Berlin die Einleitung einer Urwahl beschlossen. Bis zum Ende der Bewerbungsphase (16. September) haben sich 15 KandidatInnen um einen der beiden Spitzenplätze beworben. Und jetzt sind wir dran!

Wie bei jeder anderen Wahl auch wollen wir die KandidatInnen kennenlernen. Dazu haben wir die Gelegenheit am Montag, dem 1. Oktober 2012 um 19.30 Uhr im Kasino der Stadtwerke Frankfurt, Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt am Main.

Im Vorfeld der Veranstaltung sammeln wir eure Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten. Deine Frage kannst du hier loswerden:

Es diskutieren mit uns, nicht untereinander:

Moderation: Nils Bremer, Journal Frankfurt

 

Wir bitten die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sich zu diesem Termin unter landesverband@gruene-hessen.de zu akkreditieren.


 WAS IST WAS GRÜNE URWAHL

 Worüber wird bei der Urwahl abgestimmt?

Die Frage der Urwahl lautet: „Welche zwei Personen aus der folgenden Liste sollen SpitzenkandidatInnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bundestagswahl 2013 sein?“

 Wie kann ich an der Urwahl teilnehmen?

Ab dem 8. Oktober 2012 werden die Urwahlunterlagen an alle Mitglieder postalisch verschickt. Der Einsendeschluss für die Urwahlunterlagen ist der 30. Oktober 2012. Es zählt das Datum des Poststempels.

 Wer stimmt bei der Urwahl über die beiden SpitzenkandidatInnen ab?

Die Urwahl ist ein basisdemokratisches Element, alle knapp 60.000 Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können abstimmen. Stimmberechtigt sind alle grünen Mitglieder, die bis zum 10. September 2012 in die Partei eingetreten und formal aufgenommen wurden.

 Wieviele Stimmen habe ich? Wen kann ich wählen?

Bei dieser Urwahl kann jedes stimmberechtigte Mitglied bis zu zwei Stimmen vergeben. Dabei dürfen nicht zwei Stimmen auf zwei männliche Bewerber entfallen und nicht beide Stimmen auf eine Person vereint werden. Alternativ kann insgesamt mit NEIN oder ENTHALTUNG gestimmt werden (nach §24 (7) der Satzung und nach §9(4) Urabstimmungsordnung).

Wie steht’s mit der Mindestquotierung?

Das Ergebnis der Urwahl wird gemäß unseres Frauenstatuts mindestquotiert sein, d.h. mindestens eine Frau wird Spitzenkandidatin.

 Wann liegt das Ergebnis der Urwahl vor?

Die Auszählung der Urabstimmungsunterlagen erfolgt vom 4. bis spätestens 9. November 2012. Unmittelbar im Anschluss wird das Ergebnis bekannt gegeben.


Deine Frage/n an die KandidatInnen

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