Die Landesmitgliederversammlung ist das höchste, vorrangig und voll entscheidungsbefugte Organ des Landesverbandes. Insbesondere beschließt die Landesmitgliederversammlung über das Landesprogramm, über die Landessatzung und die Politik des Landesverbandes, stellt bei Bundes- und Landtagswahlen die KandidatInnen für die Landesliste auf, wählt den Landesvorstand, die RechnungsprüferInnen, die Landesschiedskommission, die Delegierten zum Länderrat und die VertreterInnen für weitere Bundeskommissionen. Ordentliche Landesmitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt.
Auch 2018 stehen Landesmitgliederversammlungen an:
Informationen folgen in Kürze