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II. Länderfinanzausgleich: Gerecht gestalten
III. Landesbedienstete und Personal
IV. Steuerkriminalität: Konsequent bekämpfen
V. Finanzplatz Frankfurt
VI. Steuerpolitik
Solide Finanzen, nachhaltiges, effizientes und transparentes Haushalten sind für uns unerlässlich. Eine hohe Staatsverschuldung und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen für Kredite und Zinsen bremsen die wirtschaftliche Entwicklung und senken die staatlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Politik verliert ihren Gestaltungsspielraum. Ein Gemeinwesen, das einen großen Teil seiner finanziellen Ressourcen für den Zinsdienst der Vergangenheit leistet, hat keine Möglichkeiten mehr, in die Zukunft und damit in die Bewältigung anstehender großer Herausforderungen zu investieren. Wir wollen ein Land, das seine Zukunft sichern und gestalten kann und das nicht auf Kosten zukünftiger Generationen lebt. Nur so werden wir unserer Verantwortung gerecht. Auch gegenüber unseren Kindern und Enkeln.
Die Koalitionspartner bekennen sich zur verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse. Eine verantwortungsvolle Gestaltung der Einnahmen und Ausgaben ist die Grundlage unserer Haushaltpolitik, die nicht nur den Erfordernissen des Tages gerecht werden und aktuelle Bedürfnisse befriedigen will, sondern auch die Chancen und Risiken künftiger Entwicklungen in den Blick nimmt. Wir werden den Kurs der Haushaltskonsolidierung entschlossen verfolgen und spätestens im Jahr
2019 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen.
Wir werden unsere gemeinsamen politischen Ziele für Hessen im Rahmen der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse und des beschriebenen Abbaupfades umsetzen. Folgende Prioritäten stehen nicht unter Finanzierungsvorbehalt: der Pakt für den Nachmittag an Grundschulen, das neue Hessische Sozialbudget, die Sportförderung sowie die 30-Millionen-Euro-Garantie für den Brand- und Katastrophenschutz.
Im Übrigen gilt regelmäßig der Grundsatz einer unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung – primär im gleichen Politikbereich.
Die Konsolidierung des hessischen Landeshaushaltes erfordert eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die in ihrer Gesamtheit die Einhaltung der Regeln der Schuldenbremse ermöglichen werden. Alle Bereiche des Landeshaushaltes werden dazu einen Beitrag leisten.
Wir werden den Anstieg der Personalausgaben begrenzen. Dies geschieht in einer Kombination aus einem Stellenabbau außerhalb des Bereichs der Lehrerstellen um zusätzlich rd. 1.800 Stellen und einem Fortwirken des zum 01.07.2014 beschlossenen Besoldungszuwachses von 2,8 Prozent bis zum 30.06.2016. Ab dem 01.07.2016 steigen die Beamtengehälter um 1 Prozent jährlich. Schließlich werden wir die hessischen Standards bei der Gewährung von Beihilfe anpassen.
Wir werden im Bereich der freiwilligen Leistungen, der Verwaltungsausgaben und der Investitionsausgaben der Ressorts Einsparungen von zunächst 50 Millionen Euro erzielen und diesen Betrag jährlich steigern.
Wir werden auf der Einnahmeseite die Grunderwerbsteuer einmalig um einen Prozentpunkt erhöhen.
Wir wollen Aufgaben kritisch überprüfen, Doppelstrukturen zum Beispiel zwischen Regierungspräsidien und Kommunen und Sonderverwaltungen vermeiden und für klare und übersichtliche Verwaltungsstrukturen sorgen. Der gemeinsame Betrieb von Landesbehörden mit anderen Ländern ist anzustreben.
Die Förderprogramme des Landes sollen soweit wie möglich von Zuschüssen auf Darlehen umgestellt werden. Für Ausnahmen von diesem Grundsatz muss jeweils nachgewiesen werden, dass die Förderung über ein Darlehen nicht möglich ist.
Nachdem in den letzten Jahren eine hohe Qualität in den Prozessen der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) erreicht wurde, wird nun der Fokus auf eine deutliche Kostenreduzierung der NVS-Prozesse bei gleichbleibender Qualität gelegt. Für uns gilt hier der Grundsatz „Effizienz vor Perfektion“. Die Projekte sollen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.
Wir werden ein zentrales Finanzcontrolling einrichten, um die Kosten der Aufgabenwahrnehmung in der Verwaltung transparent zu machen. Ziel ist es, Ineffizienzen aufzudecken und die Ressorts auf dem Weg zur Verbesserung mit konkreten Vorschlägen zu unterstützen.
Im Hinblick auf die große finanzielle Bedeutung der Finanzhilfen für den Landeshaushalt werden wir ein zentrales Fördercontrolling einrichten. Hierzu werden auch Möglichkeiten einer bürgerfreundlichen Online-Antragstellung vorbereitet.
Die Neuformulierung der Landeshaushaltsordnung mit Blick auf ein Doppisches Rechnungswesen und den Produkthaushalt werden wir weiter vorantreiben. Dabei wird eine größere Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Haushaltsaufstellungsverfahrens angestrebt. Der Landeshaushalt ist im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern systematisch zu überprüfen und gegebenenfalls neu auszurichten.
Die derzeit auf europäischer Ebene in Diskussion befindliche Entwicklung einheitlicher Rechnungslegungsstandards (EPSAS) wollen wir mit Blick auf die Vorreiterrolle Hessens bei der Einführung der Doppik in den Ländern aktiv mitgestalten.
Eine weitere Privatisierung öffentlicher Einrichtungen wird in der Regel nicht angestrebt.
Die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) ist als eine der wenigen deutschen Landesbanken gestärkt aus der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgegangen und hat sich zu einer der führenden deutschen Landesbanken entwickelt. Die Koalitionspartner befürworten eine weitere Stärkung der Marktposition der Helaba.
Mit dem Projekt „Hessen: Vorreiter für eine nachhaltige und faire Beschaffung“ wurde begonnen, Aspekte der Nachhaltigkeit im Beschaffungswesen des Landes zu implementieren und Endkonsumenten für die Notwendigkeit eines nachhaltigen Einkaufs zu sensibilisieren. Die in diesem Projekt gesetzten Ziele sind Ausdruck einer strategischen Neuausrichtung des Landes Hessen. CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Anspruch, diesen Weg kontinuierlich fortzuschreiben. Parallel dazu soll der begonnene Prozess zur Zentralisierung der Beschaffung fortgesetzt werden, um dauerhaft für ein transparentes und rechtssicheres Beschaffungswesen zu sorgen.
ÖPP stellt eine Beschaffungsalternative dar. Wir stellen sicher, dass eine solche öffentlich-private Partnerschaft nur bei nachgewiesenem Wirtschaftlichkeitsvorteil für das Land eingegangen wird.
Die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Landes Hessen werden zeitnah in 2014 implementiert.
Wir werden auf die Veröffentlichung der Gehälter von Managern und Mitgliedern von Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Sinne des „Corporate Governance-Kodex“ hinwirken. Damit wollen wir dem besonderen Informationsanspruch der Öffentlichkeit Rechnung tragen. Wir streben an, eine entsprechende Regelung für die Kommunen zu erreichen.
CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmen darin überein, dass für Hessen – unabhängig von der gesetzlich gebotenen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nach 2019 – die zeitnahe Neugestaltung des Finanzausgleichs ein vordringliches Anliegen ist. Daher streben wir bereits vor
2019 eine Lösung an, welche die finanzielle Handlungsfähigkeit aller Länder sicherstellt, die Balance zwischen Eigenstaatlichkeit und bundesstaatlicher Solidargemeinschaft wahrt, deutlich höhere finanzielle Anreize zur Stärkung der Wirtschafts- und Steuerkraft aller Länder setzt und zu einer spürbaren Minderung der hohen Belastung Hessens führt.
Der bereits von der Hessischen Landesregierung zusammen mit Bayern eingereichte Normenkontrollantrag untermauert die Position des Landes argumentativ und soll den Verhandlungsprozess befördern.
Wichtige Eckpunkte der Auseinandersetzung sind:
(1) die Berücksichtigung der gestärkten finanzwirtschaftlichen Unabhängigkeit der Kommunen durch eine Absenkung der Einbeziehungsquote der kommunalen Finanzkraft,
(2) die grundlegende Reform des Systems der gesonderten Einwohnerwertungen der Stadtstaaten
und
(3) die angemessene Berücksichtigung der Hauptstadtfunktion Berlins.
Das Land Hessen hat einen leistungsstarken öffentlichen Dienst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prägen mit ihrer Erfahrung, Kompetenz und Bürgernähe maßgeblich das Bild der Landesverwaltung in der Öffentlichkeit. Auf diese Leistungsstärke und Leistungsbereitschaft, engagiert und serviceorientiert im Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten, setzen wir auch zukünftig.
CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen Wert auf gute Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst. Deshalb wollen wir sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen überprüfen und zurückführen.
Im Wettbewerb um die besten Köpfe in Hessen werden wir zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch geeignete Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steigern, indem wir die Möglichkeiten der Bediensteten zur Freistellung in besonderen Lebenssituationen, wie etwa der Pflege von Angehörigen, oder die Flexibilisierung für Teilzeitbeschäftigung verbessern.
Eine familienbewusste Personalpolitik in der Organisation sowie der Verwaltungskultur muss systematisch verankert werden und sich in den eingesetzten Instrumenten widerspiegeln. Daher werden wir das Gütesiegel „familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ weiterentwickeln und an allen Dienststellen des Landes Hessen ermöglichen.
Ein wesentlicher Faktor bei der Beschäftigungspolitik ist die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gesundheitsbewusstsein im Dienst schafft Zufriedenheit, und Zufriedenheit im Beruf steigert die Gesundheit. Wir werden deshalb weiterhin ein besonderes Augenmerk auf unser Gesundheitsmanagement und die gesundheitliche Prävention der Landesbeschäftigten legen.
Die Antikorruptionsstrategie der Hessischen Landesverwaltung werden wir überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Auftretende Korruptionsfälle werden wir nachhaltig und konsequent verfolgen, sowie ihnen mithilfe vorbeugender Maßnahmen der Korruption rechtzeitig entgegenwirken. Korruptionsprävention dient dem Schutz und der Sicherheit der Beschäftigten im Umgang mit Korruptionsgefahren sowie ihrer Sensibilisierung hinsichtlich dieser Gefahren. Wir verbessern die Handlungsanleitung, um die notwendigen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Korruption treffen zu können.
Uns ist bewusst, dass wir von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere aber auch von den Beamtinnen und Beamten einen dauerhaften Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes verlangen. Deshalb werden wir im Gegenzug die wöchentliche Arbeitszeit im Beamtenbereich im Jahr
2017 auf 41 Stunden absenken.
Die Pensions- und Versorgungsleistungen nehmen aufgrund der demografischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu. Das Land Hessen wird daher auch weiterhin die Versorgungsrücklage stärken und damit Vorsorge für die Zukunft treffen. Zu diesem Zweck werden wir die gesetzlichen Rücklagen (Bundesbesoldungsgesetz und Hessisches Versorgungsrücklagengesetz) sowie die Rücklage auf Grundlage des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20.12.2001 weiter dotieren. Den Weg anderer Länder, die Zuführung zu beenden oder Mittel aus den Rücklagen zu entnehmen, wird Hessen nicht gehen. Die gesetzlichen Zuführungen werden auf dem Niveau des Jahres 2014 fortgesetzt. Die freiwillige Versorgungsrücklage wird nach dem Vorbild des Jahres 2013 nachschüssig dotiert.
Die Bekämpfung der Steuerkriminalität ist eine der wichtigsten Aufgaben der hessischen Steuerverwaltung, der hessischen Polizei und der Staatsanwaltschaften. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Sie schädigt das Steueraufkommen und damit das Gemeinwesen. Die Koalition begreift Steuerhinterziehung als einen Akt fehlender Solidarität mit der Gesellschaft. Darüber hinaus führt Steuerhinterziehung nicht erst seit der Finanzmarktkrise zu erheblichen Schäden für die Volkswirtschaft. Die konsequente Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs führt zu Steuergerechtigkeit, sichert die notwendigen Einnahmen für den Staat und ermöglicht die Begrenzung der Steuerlast.
Die effektive Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist auch im internationalen Bereich ein wichtiges Mittel für das Ziel der Steuergerechtigkeit. Die Koalitionspartner unterstützen daher die Einführung des automatischen internationalen Informationsaustausches als neuen internationalen Standard. Bilaterale und multilaterale Abkommen in Steuersachen müssen danach ausgerichtet werden.
Mit der Verbesserung der Schlagkraft der Ermittlerinnen und Ermittler sowie der Strafverfolgerinnen und Strafverfolger, der deutlich verstärkten Außendienste der hessischen Finanzämter, der Erhöhung der Ausbildungszahlen im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung, dem konsequenten Schließen von Steuerschlupflöchern und der Verhinderung ungewollter Steuergestaltungen ist der Weg zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität aufgezeigt. Wir werden die Betriebsprüfung weiter intensivieren und den Einsatz von Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder weiter verstärken. Es gilt, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität weiter auszunutzen. Es muss im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, dass sie im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuerdaten nicht strafrechtlich belangt werden können. Die Beteiligung Hessens an Ankäufen von Steuerdaten durch andere Länder kann unter dieser Maßgabe, ebenso wie ein Ankauf federführend durch Hessen selbst, erfolgen.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die erfolgreiche Arbeit der hessischen Steuerverwaltung auf der richtigen Balance zwischen Außen- und Innendienst beruht. Diese Balance gilt es auch zukünftig sicherzustellen.
Hessische Politik hat eine besondere Verantwortung für den Finanzsektor als Ganzes. Mit der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht, der Europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA, dem Europäischen Systemrisikorat, der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen verstehen wir den Finanzplatz Frankfurt auch in Zukunft als internationalen Regulierungs- und Aufsichtsstandort und setzen uns für dessen Erhalt und Ausbau ein. Aufgrund der besonderen Verantwortung Hessens für die Finanzwirtschaft und deren Bedeutung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft wollen wir den gesellschaftlichen Dialog zur Rolle und Zukunft der Finanzmärkte stärken.
Zu den besonderen Vorteilen des Finanzplatzes Frankfurt zählt die Nähe zur Realwirtschaft in der größten Volkswirtschaft Europas. Von daher werden wir uns dafür einsetzen, dass auch in Zukunft bei allen Regulierungsvorhaben die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten als zentrale Aufgabe der Finanzbranche umfassend berücksichtigt wird.
Die Stärken des Finanzplatzes Frankfurt müssen aufbauend auf den vorhandenen Strukturen und Institutionen qualitativ ausgebaut werden. Dabei wollen wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Finanzplatz Frankfurt international als Brücke zur heimischen Wirtschaft fungieren kann.
Wir unterstützen Entwicklungen in Richtung „Green Finance“. Die Energiewende ist eine historische Chance für den Finanzplatz Frankfurt. Wir wollen deshalb gemeinsam mit Banken, der Deutschen Börse, den Förderbanken, Investoren, Privatanlegern und Unternehmen Möglichkeiten eruieren, wie entsprechende Strukturen, Produkte und Wissen ausgebaut werden können.
Der Finanzplatz Frankfurt hat eine internationale Vorreiterrolle in der Entwicklungs- und Mikrofinanzierung. Diese Position wollen wir stärken. Zudem sind wir offen für weitergehende Überlegungen in Richtung „Social Banking“.
Zur Notwendigkeit und Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer verfolgen CDU und BÜNDNIS
90/ DIE GRÜNEN auf Bundesebene einen unterschiedlichen Ansatz. Für die Arbeit der Hessischen Landesregierung wird festgehalten: Es ist zu berücksichtigen, dass sich die weit überwiegende Mehrheit des Deutschen Bundestages im Rahmen der Verhandlungen zur nationalen Umsetzung des Europäischen Fiskalpaktes darauf verständigt hat, die Einführung einer solchen Steuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz voranzutreiben. Die Bundesregierung hat sich daraufhin auf den Weg gemacht, die Einführung der Steuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit in der Europäischen Union zu verwirklichen. Die Koalitionspartner werden diesen Prozess intensiv begleiten mit dem Ziel, eine Ausgestaltung zu erreichen, die alle Finanzinstrumente umfasst. Ausweichreaktionen müssen im Interesse des Finanzplatzes Frankfurt vermieden werden, ebenso relevante negative Folgen der Steuer auf Instrumente der Altersversorgung, auf die Kleinanlegerinnen und Kleinanleger und auf die Realwirtschaft.
Die Bankenunion schafft neue Aufsichtsstrukturen in Europa für eine Gruppe besonders großer und bedeutender Banken. Hierbei muss die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank am Finanzplatz Frankfurt auch in Zukunft gewährleistet und die Trennung von Geldpolitik und Bankenaufsicht beim Aufbau der EU-Bankenaufsicht sichergestellt sein.
Wir setzen uns weiterhin für international abgestimmte und EU-weit einheitliche Regulierungsmaßnahmen ein, um insoweit einen Wettbewerb unter den Finanzplätzen zu vermeiden. Dabei müssen die Aufsicht, die Regulierung und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte noch stärker aufeinander abgestimmt werden.
In unserem deutschen Bankenmodell der 3 Säulen sind die öffentlich-rechtlichen Banken nicht wegzudenken. Wir halten am bewährten Dreisäulenmodell (Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken) fest und werden uns dafür einsetzen, dass seine Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Banken sind durch ihr konservatives Geschäftsmodell und ihre vorsichtige Anlagestrategie zumeist relativ gut durch die Finanzkrise der letzten Jahre gekommen. Sie schaffen Zukunftsperspektiven für die regionale Wirtschaft. Wir bekennen uns zur Reform des Sparkassengesetzes im Jahre 2008.
Wir wollen den Finanzplatz Frankfurt mit den Hauptsitzen vieler bundesweit bedeutender öffentlich- rechtlicher Banken zu einem Vorbild in der Zinspolitik machen. Hierzu werden wir in den Dialog mit Sparkassen und Genossenschaften zu einer angemessenen Dispo-Zinspolitik eintreten.
Hinsichtlich einzelner auf Bundesebene zu entscheidender Fragestellungen im Bereich der Steuerpolitik bestehen unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern. Auf Landesebene besteht Übereinstimmung, dass die Positionierung des Landes in der steuerlichen Gesetzgebung unter Berücksichtigung der Einnahmeverantwortung und der verfassungsmäßig verankerten Schuldenbremse erfolgen muss. Übereinstimmung besteht zudem, dass weitere Initiativen zur Steuervereinfachung zentrale steuerpolitische Aufgaben sind. Auf der Basis der bisherigen hessischen Initiativen zur Steuervereinfachung wollen wir Schritt für Schritt eine Verbesserung insbesondere für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aber auch für die Steuerverwaltung und die steuerberatenden Berufe erreichen.
Die Gewerbesteuer muss beibehalten bleiben, sie stellt insbesondere für die hessischen Kommunen eine unverzichtbare Einnahmequelle dar. Mit ihrer anstehenden Reform muss eine verfassungsfeste Erhebung der Grundsteuer ermöglicht werden. Dabei darf das Erhebungsverfahren nicht unnötig verkompliziert werden.
Die Erbschaftsteuer als allein den Ländern zustehende Steuereinnahmequelle muss auf Dauer erhalten bleiben.
Dies ist ein Auszug aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Den kompletten Vertrag gibt es hier: Koalitionsvertrag(pdf ca. 2MB)